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Barrierefreiheit

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Das Unternehmen CORRALEJO CHARTER SL hat sich dazu verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor zugänglich zu machen. Öffnet sich in einem neuen Fenster „Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website crlaposaa.es.“

Konformitätsstatus: 

Aufgrund der Ausnahmen und mangelnder Konformität der unten aufgeführten Aspekte entspricht diese Website teilweise der RD 1112/2018.

Inhalt nicht zugänglich
Der unten gesammelte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
1. Mangelnde Einhaltung von RD 1112/2018

  • Es gibt Logos und Bilder mit falschem oder verwirrendem Alternativtext und komplexe Bilder ohne Textbeschreibung [Anforderung Nummer 9.1.1.1 Nicht-textueller Inhalt, aus UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt falsch erstellte Listen (ohne Listenbeschriftung), Tabellen mit falsch beschrifteten Zellen und unsichtbare Beschriftungen in Formularelementen [Anforderung Nr. 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen, aus UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Tabellen, die nicht an kleine Bildschirmgrößen angepasst sind, und Formularfelder, die auf kleinen Bildschirmgrößen nicht korrekt angezeigt werden [Anforderung Nummer 9.1.4.10 Textanpassung, aus UNE-EN 301549:2022]
  • Es gibt Text, der beim Ändern der Leerzeichen und Zeilenhöhen nicht korrekt angezeigt wird [Anforderung Nr. 9.1.4.12 Textabstände, aus UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Elemente, die nicht über die Tastatur zugänglich sind, wie etwa Links zu sozialen Netzwerken, der Texteditor für Kommentare, Elemente zum Sortieren von Suchergebnissen, die Paginierung von Suchergebnissen oder Kalenderpfeile [Anforderung Nummer 9.2.1.1 Tastatur, aus UNE-EN 301549 :2022].
  • Es gibt Elemente, die keinen Fokus erhalten und daher nicht mit der Tastatur interagiert werden können, zum Beispiel [Anforderung Nummer 9.2.4.3 Fokusreihenfolge, aus UNE-EN 301549:2022]
  • Es gibt Links, in denen ihre Funktion nicht korrekt identifiziert wird (sie haben eine unzureichende Beschreibung, einen zu allgemeinen Text, einen unpassenden Titel usw.). [Anforderungsnummer 9.2.4.4 Zweck von Links, aus UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Überschriften mit wiederholtem und/oder wenig beschreibendem Text [Anforderung Nr. 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen, aus UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Bilder, Infografiken, Link- oder Schaltflächentexte, Überschriftentexte und Inhalte, die nicht in andere Sprachen übersetzt sind [Anforderung Nr. 9.3.1.2 Sprache der Parteien, aus UNE-EN 301549:2022]
  • Auf einigen Seiten wird dasselbe Symbol für unterschiedliche Zwecke verwendet, was zu Verwirrung führt [Anforderung Nr. 9.3.2.4 Konsistente Identifizierung, aus UNE-EN 301549:2022]
  • Es gibt Fehlermeldungen, die nicht sehr aussagekräftig sind, oder Fehlermeldungen, die nicht in einer einzigen Meldung zusammengefasst sind, sowie das Fehlen von Vorschlägen im Formular zum korrekten Ausfüllen der Felder [Anforderung Nr. 9.3.3.1 Identifizierung von Fehlern, von UNE -EN 301549:2022]
  • Es gibt Formulare mit Pflichtfeldern, über die der Benutzer nicht informiert wird, sowie Felder, in denen ein Textbeispiel für das Feldformat fehlt (z. B. DNI) [Anforderung Nr. 9.3.3.2 Etiketten und Anweisungen, aus UNE-EN 301549 :2022 ]
  • Es gibt Formularfelder, in denen der Fehler gemeldet wird, wenn ein falscher Wert eingegeben wird, aber kein Vorschlag für dessen Korrektur gemeldet wird. [Anforderung Nummer 9.3.3.3 Fehlervorschläge, aus UNE-EN 301549:2022]
  • Es gibt Seiten mit Syntaxfehlern und daher kann es sein, dass einige Supportprodukte den Inhalt nicht richtig interpretieren (doppelte Seiten-IDs, nicht geschlossene Tags, falsche Konstruktion von Tags...). [Anforderung Nr. 9.4.1.1 Verarbeitung, aus UNE-EN 301549: 2022]
  • Es gibt Seiten, auf denen unterstützende Produkte nicht in der Lage sind, Informationen abzurufen, zu interagieren und sich über den Status von Steuerelementen der Benutzeroberfläche zu informieren, z. B. Hilfemeldungen, Statusmeldungen zu Aktionsergebnissen, Linkattribute, Bilder in der Seitensprache usw., die nicht gelesen werden können Bildschirmlesegeräte zum Zeitpunkt ihres Erscheinens [Anforderungsnummer 9.4.1.2 Name, Funktion, Wert von UNE-EN 301549:2022]
  • Auf einigen Webseiten kann es zu spezifischen Bearbeitungsfehlern kommen.
  1. Unverhältnismäßige Belastung
  • Gilt nicht.
  1. Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Gesetzgebung
  • Möglicherweise wurden vor dem 20. September 2018 Office-Dateien im PDF-Format oder in anderen Formaten veröffentlicht, die nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen vollständig erfüllen. Allerdings wurden Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen die Vorschriften einhalten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am Mittwoch, 20. September 2023, erstellt.

Als Methode zur Erstellung der Erklärung diente eine vom Unternehmen selbst durchgeführte Selbstbewertung.


Letzte Überarbeitung der Erklärung: Mittwoch, Mittwoch, 20. September 2023.

Beobachtungen und Kontaktinformationen

Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a) von RD 1112/2018) machen, wie zum Beispiel:

  • Melden Sie jede mögliche Nichteinhaltung durch diese Website
  • Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte
  • Formulieren Sie sonstige Fragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Barrierefreiheit der Website

Über das folgende Kontaktformular können Sie Folgendes einreichen:

  • eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen von RD 1112/2018 oder
  • eine barrierefreie Informationsanfrage in Bezug auf:
  • Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 gemäß Artikel 3, Abschnitt 4 ausgeschlossen sind
  • Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

In der Anfrage nach zugänglichen Informationen müssen die Fakten, Gründe und die Anfrage klar angegeben werden, die es uns ermöglichen, zu überprüfen, ob es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt.

Optionaler Inhalt

Diese Website wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen von RD 1112/2018 an.

Die letzte Überprüfung der Barrierefreiheit wurde am Mittwoch, Mittwoch, 20. September 2023, durchgeführt.

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